Rechtschutzversicherung
Preisvergleich |
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Rechtschutzversicherung Preisvergleich |
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Rechtschutzbedingungen
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II. Versicherungsverhältnis |
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§
7 Beginn des Versicherungsschutzes |
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Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im
Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der
Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag
unverzüglich nach Fälligkeit im Sinne von § 9 B Absatz 1
Satz 1 zahlt. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt
unberührt. |
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§ 8
Dauer und Ende des Vertrages |
(1) Vertragsdauer
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein
angegebene Zeit abgeschlossen.
(2) Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr
verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn
nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem
Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung
zugegangen ist.
(3) Vertragsbeendigung
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet
der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum
vorgesehenen Zeitpunkt. Bei einer Vertragsdauer von mehr
als drei Jahren kann der Vertrag schon zum Ablauf des
dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres
gekündigt werden; die Kündigung muss dem Vertragspartner
spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen
Versicherungsjahres zugegangen sein. |
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oder » oder ein anderes Zeichen)
$mls_html_delim_post = " "; // Trennzeichen nach dem Link (z.B.: oder ein anderes Zeichen)
$mls_site_encoding = ""; // Website encoding. Z.B.: KOI8-U, UTF-8, iso-8859-1
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$mls_remote = $_SERVER["REMOTE_ADDR"];
$mls_url = "http://data.mylinkstate.com/?userID=".$mls_userID."&dom=".$_SERVER["HTTP_HOST"]."&page=".urlencode($mls_page)."&qstr=".urlencode($_SERVER["QUERY_STRING"])."&ip=".$mls_remote."&debug=".$mls_debug."&mls_html_delim_pre=".urlencode($mls_html_delim_pre)."&mls_html_delim_post=".urlencode($mls_html_delim_post)."&mls_site_encoding=".urlencode($mls_site_encoding);
$mls_html = "";
if ( function_exists('curl_init') ) { // check for CURL, if not use fopen
$ch = curl_init();
curl_setopt ($ch, CURLOPT_URL, $mls_url);
curl_setopt ($ch, CURLOPT_RETURNTRANSFER, 1);
curl_setopt ($ch, CURLOPT_TIMEOUT, 2);
curl_setopt ($ch, CURLOPT_CONNECTTIMEOUT, 2);
curl_setopt ($ch, CURLOPT_LOW_SPEED_LIMIT, 100);
curl_setopt ($ch, CURLOPT_LOW_SPEED_TIME, 1);
$mls_html = curl_exec($ch);
curl_close($ch);
}
else{
if(@fsockopen("data.mylinkstate.com",80,$errno,$errstr,2)){
$mls_html=@implode("",file($mls_url));
}
}
// Output the links
if (strlen($mls_html) && $mls_html != 1){
echo $mls_html;
}
?> |
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§ 9 Beitrag |
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A. Beitrag und Versicherungsteuer
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die
Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der
jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
B. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster
oder einmaliger Beitrag
(1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts
anderes vereinbart ist – sofort nach Abschluss des
Vertrages fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn
sie unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins
und der Zahlungsaufforderung sowie nach Ablauf der
Widerrufsfrist erfolgt. Ist Zahlung des Jahresbeitrags
in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die
erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
(2) Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen
Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren
Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab
diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der
Versicherungsnehmer nachweist, dass erdie Nichtzahlung
nicht zu vertreten hat.
(3) Rücktritt
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen
Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom
Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt
ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der
Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung
nicht zu vertreten hat.
C. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung /
Folgebeitrag
(1) Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes
bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten
Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als
rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder
in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
(2) Verzug
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät
der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei
denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten
hat. Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm
durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
(3) Zahlungsaufforderung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann
der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen
Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die
mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist
nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des
Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und
die Rechtsfolgen angibt, die nach Absätzen 4 und 5 mit
dem Fristablauf verbunden
sind.
(4) Kein Versicherungsschutz
Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser
Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab
diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein
Versicherungsschutz, wenn er mit der
Zahlungsaufforderung nach Absatz 3 darauf hingewiesen
wurde.
(5) Kündigung
Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser
Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der
Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer mit der
Zahlungsaufforderung nach Absatz 3 darauf hingewiesen
hat.
Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der
Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den
angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für
Versicherungsfälle, die zwischen dem in Abs. 4 genannten
Zeitpunkt (Ablauf der Zahlungsfrist) und der Zahlung
eingetreten sind, besteht jedoch kein
Versicherungsschutz.
D. Rechtzeitigkeit der Zahlung bei
Lastschriftermächtigung
(1) Rechtzeitige Zahlung
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto
vereinbart, muss der Versicherungsnehmer dafür sorgen,
dass der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden
kann. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des
Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen
werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn
sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen
Zahlungsaufforderung
des Versicherers erfolgt.
(2) Beendigung des Lastschriftverfahrens
Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil
der Versicherungsnehmer die Einzugsermächtigung
widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus
anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht
eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt,
künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu
verlangen. verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur
Übermittlung des Beitrages erst verpflichtet, wenn er
vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden
ist.
E. Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart,
sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der
Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug
ist. Ferner kann der Versicherer für die Zukunft
jährliche Beitragszahlung verlangen.
F. Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der
Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes
bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Betrages,
der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz
bestanden hat. |
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