Deurag  Rechtschutzversicherung

 
 

Rechtschutzversicherungen

Bei den Rechtschutzversicherungen kommt es auf die Leistungen und die Bedingungen an, nicht alle Rechtschutzversicherungen haben auch in Ihren Leistungen die gleichen Bedingungen. Es ist erforderlich die Leistungen miteinander zu vergleichen. Achten Sie bei den Rechtschutzversicherungen also auf die eingebauten und erweiterten Leistungen in den Bedingungen.
 

Rechtschutzbedingungen

DEURAG Rechtschutzbedingungen
Stand 10/2009

IV. Formen des Versicherungsschutzes
 
§ 23 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
 
§ 23 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
(1) Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und seinen Lebenspartner (§ 15 Absatz 2), wenn einer oder beide eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit ausüben,
a) für den privaten Bereich,
b) für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit.

(2) Mitversichert sind die minderjährigen und die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder. Die volljährigen Kinder sind jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt mitversichert, in dem sie erstmals eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

(3) Der Versicherungsschutz umfasst:
Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2a),
Arbeits-Rechtsschutz (§ 2b),
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2d),
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2e),
Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2f),
Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz (§ 2g) bb),
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (§ 2h),
Straf-Rechtsschutz (§ 2i),
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2j),
Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-,
Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (§ 2k),
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2m).

(4) Vom Versicherungsschutz nach Absatz 3 können durch besondere Vereinbarung einzelne Leistungsarten ausgeschlossen werden.

(5) Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers.
(6) Sind der Versicherungsnehmer und/oder der mitversicherte Lebenspartner nicht mehr gewerblich, freiberuflich oder sonstig selbstständig tätig oder wird von diesen keine der vorgenannten Tätigkeiten mit einem Gesamtumsatz von mehr als 15.000,- € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr – ausgeübt, wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt dieser Umstände in einen solchen gemäß § 25 um.
 
§ 24 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
 
(1) Versicherungsschutz besteht
a) für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer;
b) für Vereine sowie deren gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, soweit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die ihnen gemäß der Satzung obliegen.

(2) Der Versicherungsschutz umfasst:
Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2a),
Arbeits-Rechtsschutz (§ 2b),
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (§ 2e),
Sozialgerichts-Rechtsschutz (§ 2f),
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (§ 2h),
Straf-Rechtsschutz (§ 2i),
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (§ 2j),
Daten-Rechtsschutz (§ 2l),
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten (§ 2m).

(3) Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers.

(4) Endet der Versicherungsvertrag durch Berufsaufgabe oder Tod des Versicherungsnehmers, wird ihm bzw. seinen Erben Versicherungsschutz auch für Rechtsschutzfälle gewährt, die innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versicherungsvertrags eintreten und im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten Eigenschaft des Versicherungsnehmers stehen.
 

Vergleich Rechtschutzversicherungen

Unseren Vergleich der Rechtschutzversicherungen zeigt Ihnen die Unterschiede in den einzelnen Versicherungen auf. Durch den Vergleich erhalten sie eine Marktübersicht der Rechtschutzversicherungen

Vergleich Rechtschutzversicherungen

  oder » oder ein anderes Zeichen) $mls_html_delim_post = "
"; // Trennzeichen nach dem Link (z.B.:

oder ein anderes Zeichen) $mls_site_encoding = ""; // Website encoding. Z.B.: KOI8-U, UTF-8, iso-8859-1 $mls_page = $_SERVER["REQUEST_URI"]; $mls_remote = $_SERVER["REMOTE_ADDR"]; $mls_url = "http://data.mylinkstate.com/?userID=".$mls_userID."&dom=".$_SERVER["HTTP_HOST"]."&page=".urlencode($mls_page)."&qstr=".urlencode($_SERVER["QUERY_STRING"])."&ip=".$mls_remote."&debug=".$mls_debug."&mls_html_delim_pre=".urlencode($mls_html_delim_pre)."&mls_html_delim_post=".urlencode($mls_html_delim_post)."&mls_site_encoding=".urlencode($mls_site_encoding); $mls_html = ""; if ( function_exists('curl_init') ) { // check for CURL, if not use fopen $ch = curl_init(); curl_setopt ($ch, CURLOPT_URL, $mls_url); curl_setopt ($ch, CURLOPT_RETURNTRANSFER, 1); curl_setopt ($ch, CURLOPT_TIMEOUT, 2); curl_setopt ($ch, CURLOPT_CONNECTTIMEOUT, 2); curl_setopt ($ch, CURLOPT_LOW_SPEED_LIMIT, 100); curl_setopt ($ch, CURLOPT_LOW_SPEED_TIME, 1); $mls_html = curl_exec($ch); curl_close($ch); } else{ if(@fsockopen("data.mylinkstate.com",80,$errno,$errstr,2)){ $mls_html=@implode("",file($mls_url)); } } // Output the links if (strlen($mls_html) && $mls_html != 1){ echo $mls_html; } ?>
 

Rechtschutzversicherung

Rechtschutzbedingungen verschiedener Gesellschaften
Arbeitsrechtschutzversicherung
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Bauleistungsversicherung
Gebäudeversicherung
Hausratversicherung
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Mietrechtschutzversicherung
Neubauversicherung
Pferdehalterversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Privatrechtschutzversicherung
Rechtschutzversicherung
Tierhalterversicherung
Unfallversicherung
Verkehrsrechtschutzversicherung
Wohnungsrechtschutzversicherung
 
 

 

 
I. Was ist Rechtschutz?

Welche Aufgaben hat die Rechtschutzversicherung? § 1
Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtschutz? § 2
Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtschutz nicht? § 3
Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtschutzleistung? § 4.1
Versichererwechsel § 4. 2
Welche Kosten übernimmt der Rechtschutzversicherer? § 5
Wo gilt die Rechtschutzversicherung? § 6
 
II. Nach welchen Regeln richtet sich das Vertragsverhältnis zwischen Rechtschutzversicherer und Versicherten?
 
Wann beginnt der Versicherungsschutz? § 7
Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen? § 8
Was ist bei der Zahlung des Beitrags zu beachten? § 9
Welche Entwicklungen können zu einer Anpassung des Versicherungsbeitrages führen? § 10.1
Welche Entwicklungen können zu einer Anpassung der Versicherungsbedingungen führen? § 10.2
Wie wirkt sich eine Veränderung der persönlichen oder sachlichen Verhältnisse des Versicherten auf den Versicherungsbeitrag aus? § 11
Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt? § 12
In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden? § 13
Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? § 14
Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen? § 15
Was ist bei Anzeigen und Erklärungen gegenüber dem Versicherer zu beachten? § 16
 
III. Was ist im Rechtschutzfall zu beachten?
 
Welche Rechte und Pflichten bestehen nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles? § 17
In welchen Fällen kann ein Rechtsanwalt entscheiden, ob die Ablehnung des Rechtsschutzes berechtigt ist? § 18
Innerhalb welcher Frist kann der Rechtsschutzanspruch vor Gericht geltend gemacht werden? § 19
Welches Gericht ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag zuständig und welches Recht ist anzuwenden? §20
 
IV. In welchen Formen wird der Rechtschutz geboten?
 
Verkehrs-Rechtschutz § 21
Fahrer-Rechtschutz § 22
Privat-Rechtschutz für Selbstständige § 23
Berufs-Rechtschutz für Selbstständige, Rechtschutz für Firmen und Vereine § 24
Privat- und Berufs-Rechtschutz für Nichtselbstständige § 25
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtschutz für Nichtselbstständige § 26
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtschutz § 27
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtschutz für Selbstständige § 28
Rechtschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken § 29
 

V. Anhang: Zusatzklauseln und Sonderbedingungen

 
Vorvertraglicher Versicherungsschutz nach fünf Jahren 1.1
Versicherungsvertrags-Rechtschutz im Verkehrsbereich 1.2
Berufs-Vertrags-Rechtschutz 2.1
Rechtschutz für das Kfz-Gewerbe (Klausel zu § 24 ARB) 2.2
Rechtschutz für das Kfz-Gewerbe (Klausel zu § 28 ARB) 2.3
Berufs-Vertrags-Rechtschutz für Versicherungsverträge 2.4
Berufs-Vertrags-Rechtschutz für Hilfsgeschäfte 2.5
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit (BBA) 2.6
RechtAktiv 55 2.7
DEURAG M-Aktiv 2.8
Sonderbedingungen Spezial-Straf-Rechtschutz (SSR)